FIRMENVERSICHERUNG

Wir als VMU® AG erstellen mit unserem Geschäftspartner – SIE – zusammen eine genaue Firmenanalyse, welche Versicherungen werden benötigt.


Ganzheitliche Beratung bei Firmenversicherungen


Die VMU® AG versteht sich als Anbieter individueller Komplettlösungen. Unsere Mitarbeiter verfügen über jahrelange Erfahrung in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit verschiedenen Branchen in allen Unternehmensgrößen und stellen sich flexibel auf die unterschiedlichen Anforderungen ein.

Für unsere Kunden aus Gewerbe und Industrie führen wir zunächst eine umfassende Firmenanalyse durch. Basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen arbeitet ein Team von Spezialisten ein exklusives Versicherungspaket aus, welches den gesamten Bedarf an Versicherungen für das Unternehmen abdeckt. Unser Konzept beruht auf flexiblen Bausteinen und ermöglicht es unseren Kunden, mit nur geringem Verwaltungsaufwand fundierte Entscheidungen zu treffen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, lassen sich die einzelnen Elemente bei Bedarf außerdem jederzeit an sich verändernde Bedingungen anpassen. Zu den allgemeinen Standards gehören die Gebäudeversicherung, die Betriebshaftpflicht und der Firmenrechtsschutz. Für Ihre Firmenfahrzeuge handeln wir bei den Versicherern Sonderkonditionen und Deckungsarten aus.

Selbstverständlich sind wir auch mit den Besonderheiten einzelner Branchen vertraut. Darunter fallen beispielsweise für Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter hinsichtlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ADSp) und der Anwendung von Individualvereinbarungen umfangreiche Gestaltungsspielräume, aus denen sich bedeutsame Wettbewerbsvorteile ergeben können. Gerade in diesem Zusammenhang ist es jedoch äußerst wichtig, im Rahmen der Verkehrshaftung entsprechende Deckungskonzepte auszuarbeiten, wie Sonderprämien für Kleinsttransportunternehmer.

Auch andere Branchen haben speziellen Versicherungsbedarf. Dazu zählen zum Beispiel Transportversicherungen für die Verlader, national und weltweit, Cyber-Versicherungen, Maschinenversicherungen und Elektronikversicherungen, denn ein Ausfall der Technik kann schnell zu einem kostspieligen Totalausfall führen. Bei Selbstständigen ist der Geschäftsbetrieb und Erfolg dagegen oft hauptsächlich von Personen abhängig. Dies trifft beispielsweise auf Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und Sachverständige zu. Für diesen Personenkreis und vergleichbare Selbstständige arbeiten unsere Fachleute der VMU® AG daher gerne eine individuelle Existenzabsicherung aus, dazu zählt auch die D&O für Führungskräfte in den Unternehmen.

Sie sehen, dass Sie sich unabhängig von Ihrem Geschäftszweig vollkommen auf uns verlassen können. Konzentrieren Sie sich ausschließlich auf Ihr Kerngeschäft und überlassen Sie uns die Regelung Ihrer Versicherungsangelegenheiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!


Darauf abgestimmt erhalten Sie dann von der VMU® AG ein Angebot über ein umfassendes Versicherungspaket mit



  • exclusiven Einschlüssen
  • Vorsorge zum Ausgleich für eine mögliche Unterversicherung
  • Flexible Bausteine
  • Ziel ist es mit unserem angebotenen Versicherungspaket eine geringen Verwaltungsaufwand für – unseren Geschäftspartner zu erzeugen

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    wir entlasten Sie – mit uns können Sie sich ausschließlich auf Ihre Tätigkeiten konzentrieren


  • BETRIEBSHAFTPFLICHT

    Betriebshaftpflicht – Versicherung


    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betrieblichen Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.


    Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind alle Mitarbeiter, bei der beruflichen Ausübung ihrer Tätigkeit für den Arbeitgeber, mitversichert. Mit der Absicherung der Haftungsrisiken der Mitarbeiter wird zugleich deren arbeitsrechtlichem Freistellungsanspruch Rechnung getragen. Ansprüche untereinander sind nicht Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung. Bei der Mitversicherung von Sub-Unternehmern innerhalb der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass die persönliche Haftpflicht des Sub-Unternehmers nicht mitversichert ist.


    Vom Versicherungsnehmer sind bei Vertragsabschluss seine ausgeübte Tätigkeiten mit allen Besonderheiten anzugeben. Darauf kann dann der jeweilige Versicherungsschutz zugeschnitten werden, der neben den „ Allgemeine Haftpflicht-Bedingungen „ noch durch „ Besondere Bedingungen „ ergänzt wird, z.B. Tätigkeitsschäden ( Bearbeitungsschäden ), Vorsorgeversicherung etc.

    Ein besonderes Augenmerk ist auch auf eine ausreichende Deckungssumme zu setzen.

  • D & O

    D & O – Versicherung


    An Entscheidungsträger im Unternehmen werden –im Rahmen der Corporate Governance und Compliance immer mehr hohe Anforderungen gestellt, in ethischer als auch juristischer Sicht von höchster Brisanz. Sofern ein Manager früher Fehlentscheidungen getroffen hat, musste er höchstens die Kündigung befürchten. Die persönliche Haftbarmachung hat heute aber einen sehr hohen Stellenwert, teilweise in die Millionen und man sich des Öfteren vor Gericht wieder.



    Ob Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, ob AG, GmbH, GmbH & Co.KG, EG usw., bei viel Verantwortung – fallen laufend weitreichende Entscheidungen. Geht etwas schief wird’s u.U. teuer.



    Genau hier kann die VMU® AG seinen Geschäftspartnern eine exklusive D & O Versicherung bieten, die man auch „ Managerhaftpflicht „ nennt. Zwei bedingungs- und prämienmäßig unterschiedliche D & Os ( Gold und Silber ) als Grunddeckung alternativ optional ergänzbar um eine Vermögensschadenhaftpflicht – Versicherung für Sie, europäische Tus und alle ( sonstigen ) Mitarbeiter, ferner eine Diskriminierungshaftpflicht – Versicherung ( insbesondere „ AGG Risiken „ ) und Mitarbeiterkriminalisierungsdeckung. Es gibt nur noch einen Ausschluss im Deckungsumfang „ für vorsätzliche Pflichtverletzung „. In der „ Gold „ Version können anbieten, u.a. Übernahme der anfallenden Rechtskosten ab Einleitung eines OwiG- bzw. Strafverfahrens im Umfang einer modernen Firmenstrafrechtsschutz – Versicherung. Jedoch beschränkt auf die im Rahmen der D&O versicherten Personen, Unternehmensbeauftragte.

    Eine Vielzahl von weiteren Vorteilen gegenüber sonstigen Deckungskonzepten auf dem Markt können wir anbieten,

  • VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT

    Vermögensschaden - Haftpflicht – Versicherung


    Die Vermögensschaden – Haftpflicht – Versicherung versichert keine

    Personen- und Sachschäden, sondern speziell und ausschließlich

    Schadenersatzansprüche, die durch ein berufliches Versehen am Vermögen eines

    Mandanten und Kunden von Ihnen entstanden sind.


    Z.B. vorgeschrieben ist eine Vermögensschaden – Haftpflicht-Versicherung

    bei


    • Notare
    • Rechtsanwälte
    • Wirtschaftsprüfer
    • Versicherungsvermittler
    • Steuerberater
    • Inkassobüros
    • Zwangsverwalter
  • FUHRPARKVERSICHERUNG

    Kfz - Flottengeschäft


    Als Firmeninhaber ist für Sie die richtige Absicherung Ihrer Fahrzeuge wichtig.

    Egal ob es sich um PKW / LKW / Sattelzugmaschinen / Auflieger / Anhänger handelt, können Sie diese im Rahmen eines Flottenvertrages versichern. Flottenverträge werden gestaltet, entweder mit Stückprämien oder Schadenfreiheitsklassen ( SFR ) Einstufungen. Je nach Gesellschaft und Prämienkalkulation. Neben der gesetzlichen Haftpflichtversicherung können auch Vollkasko- / Teilkaskoversicherungen – mit verschiedenen Selbstbehalts - Varianten abgeschlossen werden.

    Der Vorteil z.B. bei der Versicherung nach Stückprämien liegt darin, dass die Prämien für jede KFZ Gruppe gleich ist, also jeder PKW kostet gleichviel, jeder LKW kostet gleichviel. Damit verbunden können Sie für jede Fahrzeugkostenstelle neben den üblichen Kosten, wie Sprit, Maut etc. auch die Versicherungskosten erfassen.

    Günstige Einstufungen sparen zudem Ihrem Unternehmer Geld !

    Ergänzend dazu können Sie z.B. noch folgende Bausteine in Ihren Flottenvertrag integrieren bzw. beantragen :


    GAP-Versicherung

    Was tun, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet?

    Oft wird dann ein finanzieller Ausgleich fällig, weil der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs von der Restforderung aus dem Leasing- oder Darlehensvertrag abweicht. Dieser Ausgleich wird nur selten von dem gegnerischen Haftpflicht- oder eigenen Kaskoversicherer übernommen.

    Hierfür kommt die GAP Versicherung auf.


    Brems- / Betriebs- / Bruchschäden ( in der Regel für LKW / Sattelzugmaschine)

    Bremsschäden: entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang an dem Kraftfahrzeug.

    Aufgrund einer Vollbremsung auf der Autobahn entsteht an der Bremsanlage des Kfz ein erheblicher Schaden.


    Betriebsschäden: sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung des Kfz mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z. B. Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung.


    Die Motorhaube ist nicht richtig verschlossen. Während der Fahrt öffnet sie sich und es entsteht ein erheblicher Schaden am Fahrzeug.


    Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen brechen.

    Ein LKW fährt durch ein tiefes Schlagloch. Hierbei entsteht ein Bruch an einem Achsträger (Achse).


    Güterfolgeschäden

    Im Sinne von § 435 HGB sind Güterfolgeschäden versichert.

    Im rahmen von A 1.1 der Allgemeine Bedingungen für die KFZ Versicherung ( AKB ) umfasst die KFZ Haftpflichtversicherung über den gesetzlichen Umfang hinaus auch Güterfolgeschäden, die dem Absender oder Empfänger durch Vermischung des transportierten Gutes während des Obhutzeitraumes entstehen, soweit weder für den Versicherungsnehmer noch für den Geschädigten Deckung für die eingetretnen Schäden aus einer anderen Versicherung besteht. Ein evt. Mitverschulden des Empfängers oder Absenders wird dabei berücksichtigt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit besteht kein Versicherungsschutz.

    Die Versicherer stellen hier in der Regel eine Höchstentschädigung von EUR 2,5 Mio. zur Verfügung, bei einer Selbstbeteiligung von 10 % des zu ersetzenden Schadens, max. EUR 50.000 je Schadensereignis.


    Sonderaufbauten / -ausrüstungen

    Spezialaufbauten / -ausrüstungen, Wechselbrücken, Container, Sonderausstattungen und sonstige Mehrwerte gemäß Punkt A 2.1.2 AKB sind bis zu einem Nettowert von EUR ???? ( hier gibt es von Versicherer zu Versicherer Unterschiede ) pro Fahrzeug ohne Deklaration mitversichert.


    • Darunter fallen
    • Betonmischvorrichtungen
    • Hydraulische Ladebordwand
    • Kran-, Greifer-, Baggeraufbau
    • Ladeeinrichtung
    • Spezialausrüstungen für Behinderte/Behindertentarnsporte
    • Spezialausrüstung für Notfahrzeuge
    • Tank- / Siloaufbau
    • Thermoaufbau /- koffer mit Aggregat

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    Hier laden Sie unseren Fragebogen herunter.

  • ELEKTRONIKVERSICHERUNG

    Elektronik - Versicherung


    „Mini-Gewittern „ können „Maxi-Schäden“ anrichten.

    Daraus resultierend kann es zu Überspannungsschäden kommen, wenn z.B. induktive Lasten eingeschaltet werden, wie z.B. Kopier-, Scannergeräte. Derartige Geräte reagieren u.U. sehr empfindlich bis hin zum Totalausfall. Nicht vergessen sollte man die EDV –Geräte, Ihr Arbeitsmittel für den täglichen Gebrauch.



    Die Elektronikversicherung ersetzt u.a. Schäden, die entstanden sind durch Fehlbedienung, mutwillige Beschädigung, einfachem Diebstahl, Überspannungsschäden.



    Ein Beispiel:

    ein Mitarbeiter von Ihnen trinkt am Arbeitsplatz eine klebrige Flüssigkeit, durch Unachtsamkeit fällt ihm die Flasche / das Glas aus der Hand und der Inhalt läuft in den PC, dieser fällt aus usw. Hierfür können Sie dann für die Reparatur die Elektronikversicherung in Anspruch nehmen. Neben der Elektronikversicherung sollte Sie aber auch ein Auge auf die Datenträgerversicherung werfen, auch Schäden an besonderer Software können mit einer Zusatzdeckung mitversichert werden.



    Wichtig ist aber auf jeden Fall, machen Sie täglich eine Sicherung Ihrer Daten, diese Sicherung sollten Sie aber nicht am Arbeitsplatz etc. aufbewahren, sondern an einem sicheren Ort außerhalb Ihrer Firma, nur so kann Ihnen die Sicherung bei einem etwaigen Notfall nützen.

  • INHALTSVERSICHERUNG

    Geschäftsinhalts – Versicherung


    Die Inhaltsversicherung deckt Schäden, die durch die nachstehenden Ursachen entstehen können :

    • Feuer
    • Sturm
    • Hagel
    • Leitungswasser
    • Einbruchdiebstahl
    • Vandalismus nach einem Einbruch
    • Glasbruch

    Wenn ein Schaden eintritt, kostet jede Reparatur / jeder Neukauf Geld. Nicht, wenn Sie eine Inhaltsversicherung abgeschlossen haben.

    Aber, was kommt – wenn plötzlich aufgrund eines Schadens der Betrieb stockt ? Wer übernimmt diese Kosten etc. Deshalb integriert man in die Inhaltsversicherung eine sogenannte Betriebsunterbrechnungs - / Ertragsausfallversicherung. Zu Beginn der Versicherung werden die Summen abgeklärt, die u.a. auch hierfür benötigt werden, damit kein größerer finanzieller Verlust, außer u.U. dem Selbstbehalt, entstehen können.

  • MASCHINENVERSICHERUNG

    Maschinen – Versicherung


    Mit der Maschinen - Versicherung können fahrbaren oder transportable Maschinen / Geräte versichert werden.


    Bei den fahrbaren Geräten leistet der Versicherer Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an versicherten Sachen (Sachschaden).


    Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen müssen, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet.


    Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch


    a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

    b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;

    c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;

    d) Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;

    e) Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel;

    f) Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;

    dies gilt jedoch nicht für Baubüros, Baucontainer, Baubuden, Baubaracken, Werkstätten, Magazine, Labors und Gerätewagen;

    g) Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung


    Auf Antrag kann der Deckungsumfang auf zusätzliche Gefahren und Schäden erweitert werden.


    Stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen, und sonstige techn. Anlagen können ebenfalls versichert werden hierunter fallen z.B.


    • Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren
    • Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen
    • Druck- und Falzmaschinen
    • Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren
    • Pressen, Scheren, Stanzen
    • Kompressoren, Pumpen
    • Öfen
    • Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen
    • Extruder, Granulieranlagen
    • usw.

    Zusätzlich können Auf Antrage versichert werden, z.B. Ausmauerungen, Auskleidungen, Beschichtungen von Öfen usw.


    Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch


    a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;

    b) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;

    c) techn. Störungen, wie zerreißen infolge Fliehkraft, Über- / Unterdruck, Überspannung usw. ;

    d) Sturm, Frost, Eisgang


    Natürlich gibt es auch Dinge die nicht versichert sind ( z.B. Brennstoffe, Chemikalien usw. ) sowie Schäden, die nicht ersetzt werden ( z.B. Krieg, Kernenergie, innere Unruhen usw. )


    Bei den stationären Geräten ist der Geltungsbereich auf dem benannten Betriebsgrundstück, bei den fahrbaren Geräten auch außerhalb.


    Nicht unerwähnt lassen möchten wir, dass im Falle eines Maschinenschadens durchaus eine zusätzlich abgeschlossene Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll sein kann. Sie deckt den entgangen Gewinn und die fortlaufenden Kosten ab, sofern nicht mehr im Haus produziert werden kann und ein Ausweichproduktion erfolgen muss.

  • TRANSPORTVERSICHERUNG

    Waren – Versicherungen


    Viele Risiken, wie z.B.

    verschiedene Transportwege

    verschiedene Beförderungsmittel

    muss das Gut neben dem Ein- und Ausladen sowie Umladen überstehen.

    auch sind Schäden bei der Einlagerung durchaus denkbar


    Wir als VMU® AG bieten für die Warenversicherung Deckungskonzepte mit besonderen Konditionen an.


    Der Versicherungsumfang richtet sich nach den DTV Güter 2000 in der jeweiligen gültigen Fassung. Wahlweise kann hier nach der vollen Deckung versichert werden, aber auch nach der eingeschränkten Deckung.

    Volle Deckung

    Bei Verlust oder Beschädigung gegen alle Gefahren, wobei ausdrücklich genannte Gefahren und Schäden ausgeschlossen sind.

    Eingeschränkte Deckung

    Hier wird für Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter nur dann Ersatz geleistet, wenn einer der nachstehenden Ereignisse ursächlich war;

    Strandungsfall, wie z.B. Grundberührung, Kentern, Sinken, Scheitern des Schiffes, Unfall mit anderen Fahrzeugen oder Sachen, Unfall eines die Güter beförderten anderen Transportmittels, Einsturz von Lagergebäuden, Feuer und Naturkatastrophen, Überbordwerfen, Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter, Aufopferung der Güter.


    Und genau da setzen wir – die VMU® AG – an. Unsere Deckungskonzepte sind zielgenau auf Sie, unseren Geschäftspartner ausgerichtet, Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es sehr viele.



  • IT-VERSICHERUNG

    IT-Versicherung


    Sobald Ihnen ein kleiner Fehler bei einem Projekt passiert ( IT oder Software ) passiert, können schnell hohe Schäden entstehen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten hier versicherungstechnische Lösungen an. Sie sollen hier vor den finanziellen Folgen aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht geschützt werden.


    • Die Produktpalette für die Bereich „ was wird versichert „ ist weit gestrickt, nachstehend eine beispielhafte Aufzählung dazu :
    • Integrations-, Tätigkeits- und Implementierungsschäden
    • Erfüllungsschäden, insbesondere Produktions- und Umsatzausfall
    • Umweltschäden
    • Auslandsschäden weltweit, auch USA
    • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
    • Haftpflichtansprüche mitversicherter selbstständiger Unternehmen untereinander
    • Übernahme von Altschäden, soweit eingetreten, aber nicht gemeldet
    • Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen
    • Mehrkosten nach fehlgeschlagener Installation, incl. eigener Aufwendungen von Ihnen als Versicherungsnehmer

  • PRAXISAUSFALLVERSICHERUNG

    Praxisausfall – Versicherung


    Der Erfolg und Bestand bei z.B. einer Praxis ist bei Selbstständigen entscheidend von Personen abhängig, da mit persönlicher Kompetenz die Kunden etc. überzeugt werden müssen. Da Sie als Selbstständiger hier mit persönlicher Anwesenheit die Grundlage des Erfolges sind, birgt dies natürlich auch außerordentliche Risiken.


    Die Praxisausfall –Versicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie selbst durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne nicht arbeiten können. Zudem tritt sie ein, wenn der Praxisbetrieb unterbrochen wird, durch folgende Schäden bzw. durch Zerstörung Ihrer Betriebseinrichtung


    -Sturm, Hagel, Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl / Raub


    Die laufenden Betriebsaufwendungen erden ersetzt, wie z.B. Gehälter, Steuern, Mieten usw.


    Interessant ist diese Praxisausfallversicherung für

    • Apotheker
    • Niedergelassene Ärzte
    • Heilpraktiker
    • Rechtsanwälte
    • Notar
    • Sachverständige
    • Architekten
    • Unternehmensberater
    • sowie vergleichbare Selbstständige
  • FIRMENRECHTSSCHUTZ

    Firmenrechtsschutz – Versicherung


    Streitigkeiten mit z.B. Mitarbeitern, Kunden etc. sind Sie als Selbstständiger in einer besonderen Weise u.U. ausgesetzt, die dann schnell vor Gericht landen. Schützen Sie sich gegen die Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können.


    Was ist versichert, z.B.


    Schadenersatz-Rechtsschutz

    z.B, wollen Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld beim Verursacher durchsetzen, Verdienstausfall einklagen etc.


    Arbeits-Rechtsschutz

    Rechtsstreitigkeiten mit Arbeitnehmern


    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

    Nur für den Privat- und Verkehrs-Bereich, zum Beispiel Reklamationen nach einem Möbel- oder Fahrzeugkauf


    Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

    Im Verkehrsbereich zum Beispiel, weil die Kfz-Steuer falsch berechnet wurde;

    im Berufsbereich zum Beispiel, weil die Gewerbesteuer falsch berechnet wurde;

    im Privatbereich zum Beispiel, weil das Finanzamt die Werbungskosten nicht anerkannt hat;

    im Immobilienbereich zum Beispiel, weil die Grundsteuer falsch erhoben wurde; mit Erschließungs- und Anliegerabgaben


    Sozialgerichts-Rechtsschutz

    Im Verkehrsbereich zum Beispiel wegen Anerkennung eines Wegeunfalles;

    im Berufsbereich zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft;

    im Privatbereich zum Beispiel zur Durchsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente


    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

    Zum Beispiel, wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll


    Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

    Im Berufsbereich zum Beispiel die Anerkennung ausländischer Qualifikationen;

    im Privatbereich zum Beispiel, wenn gegen einen Schulverweis geklagt werden soll


    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

    Für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, zum Beispiel wegen eines Dienstvergehens


    Straf-Rechtsschutz mit Daten-Rechtsschutz

    Für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, zum Beispiel fahrlässige Körperverletzung oder Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen


    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Für die Verteidigung in Bußgeldverfahren:

    im Privatbereich zum Beispiel, wenn man sich nach einem Umzug nicht rechtzeitig ummeldet;

    im Verkehrsbereich zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Parkverstößen


    Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

    Für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Anwalts in Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts nach einer geänderten Rechtslage; zum Beispiel Nachlassstreitigkeiten nach dem Erbfall.


    Opfer-Rechtsschutz

    Versicherungsschutz besteht für die aktive Nebenklage gegen den Täter bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die persönliche Freiheit und gegen das Leben. Versicherungsschutz besteht auch im Zusammenhang mit der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift


    telefonische Rechtsberatung im privaten Lebensbereich

    (nicht in Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit)

    Für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Recht anwendbar ist, wenn diese Rechtsberatung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt


    Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

    Zum Beispiel für Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter wegen Mieterhöhung oder bei Streitigkeiten als Eigentümer mit den Nachbarn wegen Lärmbelästigung. Versicherungsschutz besteht auch bei gerichtlichen Streitigkeiten wegen der Heranziehung zu Erschließungs- und Anliegerabgaben. Für die Durchsetzung gesetzlicher Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung dinglicher Rechte besteht keine Wartezeit. Versichert sind alle selbst genutzten Gebäude, Gebäudeteile und Grundstücke


    Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

    Zum Beispiel, wenn ein Bewerber behauptet, wegen seiner Hautfarbe oder Herkunft abgelehnt worden zu sein


    Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers für die versicherte Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer

    Droht durch ein beantragtes Insolvenzverfahren des Arbeitgebers einer versicherten Person in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitsvertrages, übernimmt der Versicherer die Beratungskosten.


    Der Einschluss weiterer Bausteine ist möglich, ebenso sind verschieden SB Varianten wählbar.


    Zusammenhang mit dem Kompakt – Rechtsschutz sollte Sie unbedingt auch an den Universal Strafrechtsschutz denken. Hierüber versichert ist Ihre Firma als Versicherungsnehmer, dessen Gesellschafter, die gesetzlichen Vertreter, die Aufsichtsratsmitglieder oder auch Mitglieder eines beratenden Organs sowie sämtliche Beschäftigte ( einschl. der Betriebsärzte, Praktikanten und Leiharbeitnehmer ), freie Mitarbeiter und Mitarbeiter bei Subunternehmern. Die Betriebsärzte und das Sanitätspersonal sind auch versichert, wenn sie außerhalb des Betriebes Erste-Hilfe leisten.


    Versicherungsschutz besteht für verstöße, die diese Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie bzw. mitversicherte Unternehmen begehen oder begangen haben sollen.


    Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Ihnen oder des Versicherten für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfes der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts durch Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit von Ihnen bzw. mitversicherten Unternehmen.


    Der Geltungsbereich hierfür ist WELTWEIT.


    Zusätzlich kann man einschließen, eine sogenannte U-Haft-Package Versicherung. In Fällen freiheitsentziehender staatlicher Maßnahmen bzw. Anordnungen und Vollzug der Untersuchungshaft ( bzw. vergleichbarer Rechtsinstitute im Ausland ) gegen versicherte Personen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit werden Unterstützungsleistungen gewährt.

  • GEBÄUDEVERSICHERUNG

    Geschäftsgebäudeversicherung


    Eine Geschäftsgebäudeversicherung dient der Absicherung einer betrieblichen Immobilie gegen verschiedene Gefahren. Der Versicherungsumfang richtet sich zum einen nach Ihren individuellen Wünschen. Die Geschäftsgebäudeversicherung ersetzt die Kosten bei Beschädigung oder Zerstörung des Geschäftsgebäudes. Versichert sind typischerweise z.B.:


    • Gebäude einschließlich Grund- und Kellermauern
    • Nebengebäude
    • Garagen
    • Gehsteig-, Hof- und Terrassenbefestigungen
    • Einfriedungen

    Zudem ist auch Zubehör zur Instandhaltung oder Stromversorgung des Gebäudes mitversichert, sofern es sich in den Gebäuden oder auf dem entsprechenden Grundstück befindet.

    Der Versicherungsschutz umfasst Schäden durch Gefahren, wie z.B.:


    • Brand, Explosion, Blitzschlag und Überspannung durch Blitzschlag
    • Sturm und Hagel
    • Elementarschäden, wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen oder Schneedruck
    • Leitungswasser
    • Betriebsunterbrechung
    • innere Unruhen, Streik, Aussperrung
    • Vandalismus
    • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen

    Ebenso umfasst der Leistungsumfang der Geschäftsgebäudeversicherung häufig Folgekosten durch Löschwasser, Aufräumungs- und Abbrucharbeiten oder Dekontamination des Erdreichs. Auch werden häufig Mehrkosten durch behördliche Auflagen bei Wiederaufbau des Gebäudes oder Sachverständigenkosten ganz oder teilweise (Selbstbeteiligung) übernommen.

    Einige Geschäftsgebäudeversicherungen beinhalten zudem eine Mietverlustversicherung. Diese ersetzt entgangene Mieteinnahmen und laufende Nebenkosten, welche sonst von den Mietern getragen werden. Dies ist insbesondere bei kreditfinanzierten Gebäuden von Bedeutung.

    Der Versicherungsumfang umfasst bei einigen Versicherungen, eine Glasversicherung. Hiermit sind meist alle Außen- und Innenverglasungen, Dachverglasungen oder Glasbausteine mitversichert. Werbeanlagen oder Sonnenkollektoren müssen jedoch häufig gesondert abgesichert werden. Der Versicherungsumfang beinhaltet gewöhnlich keine Schäden durch Krieg oder Kernenergie. Außerdem werden auch Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers nicht abgedeckt.

    Die Versicherungssumme der Geschäftsgebäudeversicherung richtet sich nach dem Neuwert oder dem Zeitwert des Gebäudes. Bei baulichen Veränderungen sollte der Versicherungswert angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten daher gleitende Neuwertversicherungen, mit denen die Versicherungssumme jährlich an den Baupreisindex angepasst wird. Wertsteigernde An- oder Umbauten müssen jedoch trotzdem der Versicherung gemeldet werden.


  • VERKEHRSHAFTUNG

    Verkehrshaftung – Versicherung


    Das deutsche Frachtrecht ist im HGB zusammengefasst und erfordert hier, dass die Haftung aus Verkehrsverträgen abgesichert wird. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind zwingend anzuwenden, z.B. die CMR, das Montrealer Abkommen oder CIM.

    Eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Haftung des Frachtführers ergibt sich nur aus dem § 7a GüKG, der eine Versicherungspflicht für die Haftung der Frachtführer aus der Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen vorsieht. Diese Versicherungspflicht gilt für alle Kraftfahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 to. Je Schadenereignis beträgt die Mindestversicherungssumme Euro 600.000.

    Für das Bundesamt für Güterverkehr ( BAG ) ist gem. § 7a GüKG eine Versicherungsbestätigung in jedem Fahrzeug vorzuhalten, wobei jeweils eine Fotokopie vom Original genügt.

    Wichtig ist zudem, dass Sie, sofern Sie sich eines Sub-Unternehmers bedienen, Ihre Haftungsvereinbarung mit diesem überprüfen und zudem Versicherungsschutz für die zugrunde liegenden Haftungsvereinbarungen bestätigen lassen.



    Wir als VMU® AG bieten für die Verkehrshaftungsversicherung Deckungskonzepte mit besonderen Konditionen an. Dies gilt sowohl für die Speditions- als auch für die Frachtführerhaftungsversicherung. Denn, z.B. dass HGB lässt hinsichtlich der Haftung der Spediteure, Frachtführer und Lagerhalter umfangreiche Gestaltungsspielräume für eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, für von den Verbänden empfohlene Allgemeine Geschäftsbedingungen ( z.B. ADSp, VBGL, BSK usw. ) sowie für Individualvereinbarungen zu. Diese vom Gesetzgeber zugebilligten Gestaltungsmöglichkeiten werden zu einem Wettbewerbsfaktor, der allerdings flexible und verlässliche Versicherungslösungen erfordert.

    Und genau da setzen wir – die VMU® AG an.

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