PRIVATVERSICHERUNG

ALTERSVORSORGE

  • PRIVATE RENTENVERSICHERUNG

    private Renten – Versicherung


    Je früher man sie abschließt – um so bezahlbarer ist sie - den der Zinseszins-Effekt wirkt sich aus..

    Wenn man sich im Alter nicht stark einschränken möchte, dann sollte man unbedingt an die private Rentenversicherung denken. Hier kann man weitestgehend die Versicherungslücke schließen, die sich zwischen der gesetzlichen Rente und dem Lebensstandard den man haben möchte, auftut. Mit monatlichen Beiträgen zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge in die private Rentenversicherung ein. Sobald er ins Rentenalter kommt fließt eine Rentenzahlung zurück. Bei Abschluss kann der Versicherungsnehmer wählen ob er die v.g. Möglichkeit der Rentenversicherung wünscht, oder eine Sofortrente, d.h. man zahlt eine Summe „ x „ sofort an den Versicherer und bekommt dafür auch sofort eine Rentenzahlung, wobei diese Form sich erst dann rentiert, wenn eine Hohe Summe einbezahlt wird.

    Vor Abschluss einer Rentenversicherung ist es aber sehr wichtig, dass jeder für sich selbst entscheidet was er im Alter haben möchte. Durch die Vielzahl der Möglichkeiten eine Rentenversicherung im Rahmen des v.g. abzuschließen ,

  • RÜRUP RENTE

    Rürup Renten – Versicherung 


    Die Rürup Rente wurde im Jahr 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes eingeführt, auch Basisrente genannt. Mit dieser Basisrente sollte der Lebensunterhalt im Rentenalter verbessert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat vorgegeben, dass die unterschiedlichen Besteuerungen der Beamtenpensionen und Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt werden müssen. Dafür wurde dann diese Basisrente eingeführt. Die Rürup Rente hat kein Kapitalwahlrecht, möglich ist nur eine lebenslange Rentenzahlung. Mit dem Jahre 2005 wurde nun auch geregelt, dass die gesetzlichen Renten - mit einer schrittweisen Übergangsfrist von 35 Jahren – komplett steuerpflichtig werden.



    In der sogenannten Ansparphase können die Beiträge der Rürup Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Gem. dem Alterseinkünftegesetz steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit bis zum Jahr 2025 auf 100 %.



    Wichtig ist auch : die Rürup Rente kann nicht gepfändet werden !! Allerdings und dies darf man nicht unerwähnt lassen, kann der Teil dann im Rentenalter gepfändet werden, der über der Pfändungsfreigrenze liegt. Sollten einmal Arbeitslosengeld II beantragt werden müssen, so wird das Vermögen der Rürup Rente nicht berücksichtig.

  • RIESTER RENTE

    Riester Renten – Versicherung


    Die Riester Rente wurde im Jahr 2002 eingeführt, als eine vom Staat geförderte ( Zulagen / Sonderausgabe - Abschreibung ) und privat finanzierte Rente. Durch das Altersvermögensgesetz wird sie gefördert und in den §§ 10a, 79ff des Einkommensteuergesetzes geregelt.



    In den Jahren 2000 / 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung reformiert, wobei dem idealtypischen, sozialversicherungspflichtigen Rentner ( 45 Jahre Zahlung von Sozialversicherungsbeitragen ) das Nettoeinkommen von 70 % auf 67 % reduziert wurde.

AUTOVERSICHERUNG

  • KFZ-/MOTORRAD- VERSICHERUNG

  • PKW "KRANKEN" – VERSICHERUNG

    PKW "Kranken" – Versicherung


    Wir können Ihnen eine Reparaturkostenversicherung für PKW`s bis 4 to. bieten, sie gewährt Ihnen Hilfe bei unerwartenden Reparaturen an Ihrem Fahrzeug.

    Drei Leistungsumfänge werden unterschieden :

    Classic

    hier sind folgende Fahrzeugbaugruppen beinhaltet :

    Motor, Schalt- und Automatikgetriebe und Achsgetriebe.


    Spezial

    hier sind folgende Fahrzeugbaugruppen beinhaltet :

    Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsanlage, Kraftstoffanlage, Abgasanlage, Motor- und Getriebeelektrik, Klimaanlage und Kühlsystem.


    Super

    hier sind folgende Fahrzeugbaugruppen beinhaltet :

    Motor, Schalt- und Automatikgetriebe, Achsgetriebe, Kraftübertragung, Lenkung, Bremsanlage, Kraftstoffanlage, Abgasanlage, Motor- und Getriebeelektrik, Klimaanlage, Kühlsystem, Kupplung, Ladesysteme, Fahrdynamiksysteme, Fahrwerk, Komfort-Elektrik und Sicherheits-Systeme.

BERUFSUNFÄHIGKEITEN

  • BERUFSUNFÄHIGKEIT – VERSICHERUNG

    Wenn eine Person durch dauerhafte Unfähigkeit ( Krankheits-, Unfall oder Invaliditätsbedingt ) ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, spricht man von einer Berufsunfähigkeit. Man spricht auch von einer teilweisen Berufsunfähigkeit, wenn der Beruf nur noch zum Teil ausgeübt werden kann. Anders als bei der Erwerbsunfähigkeit kann die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sie zwar gesundheitlich im Stande wären einen anderen Beruf auszuüben, es aber z.B. wegen Einkommenseinbußen nicht machen. Durch ärztliche Bestätigung des Zustandes, zudem noch von der Versicherung anerkannt, lassen sich die finanziellen Folgen absichern. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Konzepte, die bereits bei einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mind. 50 % ( Basis zuletzt ausgeübter Beruf bzw. Tätigkeit ) Leistungen erbringen. Bis zum 01.01.2001 beinhaltete auch die gesetzliche Rentenversicherung einen Berufsunfähigkeitsschutz, wurde jedoch zugunsten einer Erwerbsunfähigkeitsabsicherung abgeschafft. Bestandsschutz hat lediglich der Personenkreis, der vor dem 02.01.1961 geboren wurde.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

  • PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

  • ÖLTANKHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

    Öltankhaftpflicht – Versicherung


    Regelmäßige Wartung der Öltanks ist mehr als nützlich – schützt aber dennoch nicht immer vor Schäden. Gerade hier setzt die Öltankversicherung an, über die für oberirdische- als auch unterirdische Öltanks abgeschlossen werden kann.



    In den marktüblichen Privathaftpflichtversicherungen sind teilweise derartige Risiken, zu bestimmten Vorgaben, bereits kostenfrei oder gegen Zuschläge mitgedeckt. Durchaus kann aber auch die eigenständige Versicherung Sinn machen, wenn die Mindestdeckung in der PHV nicht ausreichen.



    In der heutigen Zeit sind die Ölheizungen wirtschaftlich, sie leisten ihren Beitrag zum Umweltschutz, dennoch kann der Kessel z.B. auch zu einem wirtschaftlichen Risiko für die Umwelt werden, wenn Öl austritt. Diese Kosten sind fast unkalkulierbar, denken Sie nur an die Umweltschäden ( verseuchtes Erdreich usw.).



    Auch wenn Sie u.U. keine Schuld am Auslaufen des Öls trifft, Sie haften für derartige Schäden.

    Wie in der Haftpflichtversicherung üblich, ersetzt auch die Öltankversicherung ersatzpflichtige Schäden und wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab.

  • HUNDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

    Hundehaftpflicht – Versicherung


    Im „ Bürgerliche Gesetzbuch „ ( BGB ) ergibt sich in dem § 833 dort die Haftungsgrundlage, wonach Sie, wenn Ihr Hund einem Dritten einen Schaden zufügt, haften.



    Dort heißt es :

    "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."



    Hiergegen können und sollten Sie sich absichern.


    Nun ist es so, dass es hier sehr unterschiedliche Deckungskonzepte der Versicherungsgesellschaften gibt, abgefangen von der Deckungssumme bis hin zu den einzelnen Rassen.



    Nicht unerwähnt möchten wir auch lassen, dass Gewerbetreibende bisher ihren sogenannten Wachhund über die Betriebshaftpflichtversicherung zumeist kostenfrei mitversichern konnten. Einzelne Bundesländer wie z.B. Niedersachsen haben inzwischen einen Gesetzt erlassen, wonach jeder Hund einen eigenen Versicherungsvertrag haben muss – Pflichtversicherung für den Hund !. Daher sind die Versicherungsgesellschaften von der bisherigen Lösung der kostenfreien Mitversicherung abgegangen und decken nur noch separate Versicherungen ein.

  • PFERDEHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

    Pferdehaftpflicht – Versicherung


    Im „Bürgerlichen Gesetzbuch „ ( BGB ) ergibt sich in dem § 833 dort die Haftungsgrundlage, wonach Sie, wenn Ihr Hund einem Dritten einen Schaden zufügt, haften.



    Dort heißt es:

    "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

    Hiergegen können und sollten Sie sich absichern.



    Nun ist es so, dass es hier sehr unterschiedliche Deckungskonzepte der Versicherungsgesellschaften gibt, abgefangen von der Deckungssumme bis hin zu den einzelnen Rassen.



    Highlights sind u.a.

    • Turniere und Pferderennen
    • Ansprüche Dritter, z.B. andere Reiter
    • Mietsachschäden an Stallungen etc.
    • Flurschäden
    • ungewollte Deckakte
    • auch Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr sind versicherbar
  • BAUHERRENHAFTPFLICHT

    Bauherrenhaftpflicht – Versicherung


    Jeder Bau erfordert in der Regel Verkehrssicherungspflichten, hierunter fallen u.a. die Beschilderung oder die Ausleuchtung. Wenn diese schlecht ausgeführt werden, kann es dadurch zu Haftpflichtansprüchen kommen und dafür tritt dann die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein. Sie ersetzt dem Geschädigten berechtigte Ansprüche und wehr unberechtigte Ansprüche ab. Sie als Bauherr haben Ihre Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, selbst wenn Sie dies z.B. an einen Bauleiter delegieren sind Sie verpflichtet, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren. Einzig – Sie bedienen sich eines sogenannten Koordinators, wie z.B. einem Architekten. Für diese Einsetzung dann sind Sie verantwortlich.



    Bis zu einer gewissen Bausumme ist bei den meisten Versicherungsgesellschaften in der Privathaftpflichtversicherung als auch in der Betriebshaftpflichtversicherung die Bauherrenhaftpflichtversicherung kostenfrei enthalten.



    Bei Überschreitung der Bausumme ist dann der Abschluss einer separaten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich.

HAUSRATVERSICHERUNG

KRANKENVERSICHERUNG

  • PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

    private Kranken – Versicherung


    Für alle Personen die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, besteht seit dem Jahre 2009 nach dem § 193 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG ) eine Versicherungspflicht, sofern sie nicht unter die gesetzliche Krankenversicherung bzw. freie Heilfürsorge o.ä. fallen.



    Hier greift dann die private Krankenversicherung. Man kann sich bei einem sogenannten Krankenversicherer gegen die Kosten absichern, die aus Krankheit / Unfällen herrühren oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen.


    Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man seinen Vertrag gestalten kann, z.B. Chefarztbehandlung, 1 oder 1 Bettzimmer usw. , daher

  • GESETZL. KRANKENVERSICHERUNG

    gesetzliche Kranken – Versicherung


    § 1 „ Solidarität und Eigenverantwortung „ des „ Sozialgesetzbuch ( SVG ) Fünftes Buch ( V ) „ regelt die gesetzliche Krankenversicherung.



    Hier heißt es :

    Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für die Gesundheit mitverantwortlich, sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.



    Viele gesetzliche Krankenkassen bieten neben den üblichen Leistungen auch Zusatzleistungen an, so dass heute eine permanente Überprüfung seiner eigenen Versicherung durchaus sinnvoll sein kann.

  • KRANKENZUSATZVERSICHERUNG

    Krankenzusatz – Versicherung


    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen die dort erbracht werde zum Teil sehr gering bzw. gar nicht mehr darin enthalten. Durch diese reduzierten Leistungen und weiteren Zuzahlungen der Versicherten an die Krankenkassen, entstehen Lücken im Schutz und eine durchaus sinnvolle Überlegung ist es daher, diese sich auftuenden Lücken mit Krankenzusatzversicherungen zu schließen. Es gibt bei den Versicherern einzelne Bausteine, die jeder für sich abgeschlossen werden kann, als auch in einer Einheit. Berechnungsgrundlage hierfür sind das Alter der versicherten Personen sowie die Beantwortung der gestellten Gesundheitsfragen mittels einem Fragebogen / Antrag.

    Überwiegend folgende Zusatzversicherungen werden von den Versicherern angeboten :

    • Zahnzusatzversicherung
    • Stationäre Zusatzversicherung
    • Ambulante Zusatzversicherung
    • Vorsorge Zusatzversicherung
    • Krankenzusatzversicherung
  • PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

    Pflege – Versicherung


    In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird es in den nächsten Jahren immer schwieriger, hier einen ausreichenden Schutz für den Pflegefall zu erhalten. Ausgehend von stagnierenden Renten, es gibt immer weniger Beitragszahler, das Lebensalter steigt, wird die Situation nicht besser.



    Hier kann Ihnen nun die private Pflegeversicherung helfen, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu ergänzen. Zwei unterschiedliche Varianten werden geboten, einmal die Pflegezusatz- / Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung. Die Pflegzusatz-/ Pflegetaggeldversicherung erstattet, im Fall der Pflegbedürftigkeit, ein vereinbartes Tagegeld, während die Pflegekostenversicherung die Pflegkosten übernimmt, die nach der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verbleiben.



    Stationär gepflegte Bedürftige erhalten die gleichen Leistungen wie die häuslich Gepflegten . da jedoch die Betreuung im Heim teuer ist, kann die Differenz zu der gesetzlichen Leistung von der privaten Pflegeversicherung aufgefangen oder gemindert werden.



    Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung lohnt sich allein schon deswegen, da man ohne eine Derartige u.U. sehr leicht und schnell in eine finanzielle Notlage geraten kann.

    Auf dem Versicherungsmarkt gibt es die unterschiedlichsten Deckungskonzepte.

LEBENSVERSICHERUNG

  • KAPITALLEBENSVERSICHERUNG

    Kapital-Lebens – Versicherung


    In der kapitaltbildenden Lebensversicherung vereinen sich meist neben sehr unsicheren Leistungen auch sicherer bzw. fast sichere. Für diese Leistungen müssen von den Versicherern bis zur Auszahlung ( Tod oder Erleben ) Kapital angespart werden. Unsichere Leistungen hingegen werden nach dem Versichererprinzip finanziert.



    Eine kapitalbildende Versicherung ist eine sogenannte gemischte Lebensversicherung – man dies auch klassische Form – auf den Todes- / Erlebensfall. Aufgrund dieser Leistung die vom Versicherer erbracht werden muss liegt seine Verpflichtung darin, dass er pro Vertrag die mindest zu erbringende Leistung anspart. Sofern der Versicherte sehr früh stirbt ist die zu erbringende Leistung extrem hoch, diese wird dann nach dem Versichererprinzip finanziert.

  • RISIKOLEBENSVERSICHERUNG

    Risikolebens – Versicherung


    Oftmals geraten Hinterbliebene in finanziellen Nöte, wenn der Alleinverdiener stirbt. Nicht immer sind die Hinterbliebenen durch eine Kapitallebensversicherung für den Alleinverdiener abgesichert, da die Beiträge nicht aufgebracht werden können. Eine günstige preisliche Alternative dazu ist die Risikolebensversicherung, die die Hinterbliebenen dann versorgt, wenn der Alleinverdiener innerhalb der Laufzeit stirbt. Dann wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Wenn die versicherte Person innerhalb der Laufzeit nicht stirbt, dann sind eingezahlten Beiträge weg. Dies ist zwar ein Nachteil, dafür sind die Beiträge aber auch bezahlbar. Bei Krediten / Finanzierungen verlangen auch viele Banken den Abschluss so einer Versicherung, damit bei Tod des Kreditnehmers keine finanziellen Lücken entstehen.



    Da es auch hier enorme Unterschiede in den Deckungskonzepten gibt, lohnt sich auf jeden Fall ein genauer Vergleich.

  • STERBEGELDVERSICHERUNG

    Sterbegeld – Versicherung


    Als im Jahre 2004 bei den gesetzlichen Krankenkassen das Sterbegeld weggefallen ist, kam die Sterbegeldversicherung wieder mehr ins Rampenlicht, da durch die Bestattungspflicht der Hinterbliebenen, hier durchaus mit erheblichen Kosten gerechnet werden kann. Abgesichert werden die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen.

UNFALLVERSICHERUNG

  • GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

    gesetzliche Unfall – Versicherung


    Erstmals eingeführt wurde die Unfallversicherung im Jahre 1884, u.z.im Rahmen der Bismarck`schen Sozialgesetzgebung ( Unfallversicherungsgesetzt ). Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt wieder herzustellen.Sie zählt zu der gegliederten Sozialversicherung. Grundlage ist das siebte Buch Sozialgesetzbuch ( SGB VII ) sowie die Berufskrankheitenverordnung ( BKV ) als rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten.



    Sofern ein Versicherungsfall im Sinnes des SGB VII vorliegt, können u.U. folgende Leistungen aus Basis von Geld in Betracht kommen :

    • Verletztengeld
    • Verletztenrente
    • Pfelgegeld
    • Übergangsgeld
    • Abfindungszahlungen
    • Sterbegeld
    • Hinterbliebenenrente
    • Beihilfe
    • Erstattung von Überführungskosten
    • Mehrleistungen für ehrenamtlich Tätige
  • PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

    Private – Unfall – Versicherung



    Die private Unfallversicherung gilt, bei den meisten Versicherern, weltweit und übernimmt im Versicherungsfall für die im Vertrag versicherten Personen, eine Kapitalleistung und / oder Unfallrente.


    Unfallversicherungen können gegen Einmalzahlung oder laufende Beiträge, mit Kapitalleistung und / oder Unfallrente abgeschlossen werden. Angeboten werden von den Versicherern die unterschiedlichsten Progressionsvereinbarungsmöglichleiten, Gliedertaxen, auch Beitragsrückgewähr kann vereinbart werden.


    Durch Zusatzvereinbarungen können folgende Leistungen mitversichert werden :

    • Tod durch Unfall
    • Krankenhaustagegeld
    • Kosmetische Operationen
    • Bergungskosten
    • Kurkostenbeihilfe
    • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
    • Leistungen bei Knochenbrüchen

    Durch die vielen Konzepte der Versicherer ist es sehr schwierig, hier auf die Vielzahl aller angebotenen Leistungen einzugehen, wir, die VMU® AG erstellt ein auf Sie zugeschnittenes, Ihre Belange und Wünsche betreffendes Angebot.

  • KINDERUNFALLVERSICHERUNG

    Kinder – Unfall – Versicherung


    Ein Gang aus dem Haus birgt viele Risiken, Sie können z.B. ausrutschen, hinfallen und schon ist es passiert, dass Bein ist gebrochen. Gut vorzusorgen ist sehr wichtig, deshalb benötigen Sie dafür eine Unfallversicherung.



    Kinder sind weit aus mehr gefährdet als Erwachsene, allein beim Spielen können passieren jährlich Tausende von Unfällen. Schützen Sie Ihre Kinder mit einer Kinderunfallversicherung. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es unterschiedliche Deckungskonzepte, die sich in den Leistungen und in den Beiträgen unterscheiden.



    Speziell für Kinder beinhalten die Leistungen in der Unfallversicherung z.B. eine lebenslange Unfallrente, die Übernahme von kosmetischen Operationen, Todesfall- und Invaliditätsleistungen. Eine lebenslange Unfallrente gibt es dann, wenn es aufgrund eines Unfalles so stark verletzt wird, dass es später keinen Beruf mehr ausüben kann. U.U. können Unfälle Deformierungen und Narben hinterlassen, die sich auf die Psyche legen können. Die Kosten für die kosmetische Operation werden von der Kinderunfallversicherung übernommen.

  • UNFALLVERSICHERUNG FÜR SENIOREN

    Senioren – Unfall – Versicherung


    Ein Gang aus dem Haus birgt viele Risiken, Sie können z.B. ausrutschen, hinfallen und schon ist es passiert, dass Bein ist gebrochen. Gut vorzusorgen ist sehr wichtig, deshalb benötigen Sie dafür eine Unfallversicherung.

    Auf dem Versicherungsmarkt gibt es Deckungskonzepte in den verschiedensten Varianten. Wer hilft Ihnen nach einem Unfall im Haushalt ? Wer organisiert z.B. die Pflege ?

    Fragen über Fragen – wir als VMU® AG sind dafür da, einen Versicherungsschutz anzubieten, der Ihre Belange und Wünsche abdeckt.

    Die nachstehende, beispielhafte Aufzählung können im Rahmen der Unfallversicherung unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden, zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse :


    • die angebotenen Hilfeleistungen werden mind. Für 6 Monate vom Versicherer bezahlt
    • alle Hilfeleistungen werden vom Versicherer übernommen
    • Menüservice ( z.B. essen auf Rädern )
    • Einkaufservice ( z.B. 1 x wöchentlich auf Kosten des Versicherten )
    • 1x wöchentlich werden Sie zum Arzt o.ä. gefahren
    • 1x wöchentlich wird die Wohnung geputzt, die Wäsche gewaschen
    • 24 Stunden Hausnotrufdienst
    • tägliche Pflege entsprechend der Pflegstufe I der gesetzlichen Pflegversicherung

    Manche Versicherer bieten auch bestimmte Hilfen in der Organisation und Vermittlung – auf Ihre Kosten –z.B. bei der Unterbringung Ihrer Haustiere.

    Daher ist eine Senioren-Unfallversicherung wichtig, sehr wichtig !

MIETSCHUTZVERSICHERUNG

  • MIETSCHUTZ – VERSICHERUNG

    Mietschutz – Versicherung


    Wer kennst Sie nicht – Mietnomaden, haben Sie sie im Haus wird es schwierig sie loszuwerden, u.U. bleiben Sie auf enormen Kosten sitzen. Denn Mietnomaden zahlen keine Miete und sie wissen ganz genau, dass Sie – der Mieter – sie nur sehr schwer wieder loswerden. Bedenken Sie auch die Folgekosten, z.B. die Wohnung muss ausgeräumt werden !!


    Verschiedene Versicherer bieten hier einen Mietschutz – Versicherung an. Darüber versichert sind Schäden am Vermögen des Vermieters ( Sie ), die dadurch entstehen, dass Ihr Mieter eines Hauses / Wohnung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „ vertragsloser „ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt.


    Ersetzt werden z.B. folgende Schadenspositionen :

    • Mietzins und die monatlichen Betriebskosten, in der Regel für max 6 Monate.
    • Nutzungsentgelt – einschl. Betriebskosten – für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages die Wohnung weiter in Anspruch nimmt
    • Kosten für die Renovierung, Sanierung oder Entrümpelung der Wohneinheit
    • Kosten für die Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände ( von Ihnen ) oder Bestandteile der Wohneinheit bis zum Zeitwert ( übliche Lebensdauer )
    • Entgangene Mieteinnahmen ( ohne Betriebskosten ), für die Renovierungszeit max. 3 Monate
    • Es werden nur Mietverhältnisse für zu Wohnzwecken genutzte Wohneinheiten angesichert. Pron Wohneinheit kann Versicherungsschutz für 2 Mieter bestehen.
    • Besondere Vorgaben bei Eintritt des Versicherungsfalles, Höchstentschädigung, Selbstbehalte sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

    Zu den Leistungsausschlüssen gehören :

    • der Mieter ist Ehegatte des Versicherungsnehmers oder Verwandter in direkter Linie ist
    • Schäden an Gegenständen oder Bestandsteilen der Wohneinheit sind durch vertragsmäßige Nutzung ( Verschleiß ) entstanden
    • Sachschäden / Kosten sind außerhalb der eigentlichen Wohnräume entstanden ( z.B. Keller / Garage / garten ), soweit sie über die Entrümpelung hinausgehen
    • dem Versicherungsnehmer stehen Zahlungsansprüche aus einer anderweitigen Versicherung zu

GEBÄUDE-VERSICHERUNG

PHOTOVOLTAIK

  • PHOTOVOLTAIK

    Photovoltaik – Versicherung


    Wie kann ich, z.B. als Hausbesitzer einen Beitrag zur Gewinnung erneuerbarer Energie treffen, ganz einfach – mit einer Photovoltaikanlage. Sie wird auf dem Dach Ihres Hauses montiert, produziert Strom aus Sonnenenergie und je nach Vertragsgestaltung mit einem Stromanbieter, kann dieser erzeugte Strom in das Netz des Stromanbieters eingespeist werden


    Was ist aber, wenn ein Schaden eintritt, z.B. durch Unwetter, Hagel, Sturm, oder aber durch andere unvorhersehbare Ereignisse. Hohe, nicht kalkulierbare Reparaturkosten können auf Sie zukommen. Unvorhersehbare eintretende Beschädigungen / Zerstörungen z.B. durch die Gefahren :

    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
    • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Ganz wichtig : Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus

    Sobald die Anlage installiert und von einem Fachbetrieb abgenommen ist, kann die Versicherung eingedeckt werden bzw. beginnt der Versicherungsschutz.

    Ein zusätzlicher Baustein ist die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung. Unter gewissen Vorgaben seitens des Versicherers, können hier die Ausfallkosten für die entgangene Einspeisungsvergütung bei einem etwaigen Schaden geltend gemacht werden. Die Entschädigung – je nach Versicherer durchaus unterschiedlich – liegt bei ca, EUR 2 je KWp je Tag.


    Zwingend vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, sobald der Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Viele Versicherer bieten in ihrer Privathaftpflichtversicherung ( PHV ), aber auch bei Gewerbetreibende, in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ( BHV ) bereits kostenfrei die Mitdeckung einer Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage an, meistens jedoch begrenzt auf rund. 10 oder 12 KWp.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

  • RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

    Photovoltaik – Versicherung


    Wie kann ich, z.B. als Hausbesitzer einen Beitrag zur Gewinnung erneuerbarer Energie treffen, ganz einfach – mit einer Photovoltaikanlage. Sie wird auf dem Dach Ihres Hauses montiert, produziert Strom aus Sonnenenergie und je nach Vertragsgestaltung mit einem Stromanbieter, kann dieser erzeugte Strom in das Netz des Stromanbieters eingespeist werden.


    Was ist aber, wenn ein Schaden eintritt, z.B. durch Unwetter, Hagel, Sturm, oder aber durch andere unvorhersehbare Ereignisse. Hohe, nicht kalkulierbare Reparaturkosten können auf Sie zukommen. Unvorhersehbare eintretende Beschädigungen / Zerstörungen z.B. durch die Gefahren :


    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
    • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Ganz wichtig : Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Vandalismus

    Sobald die Anlage installiert und von einem Fachbetrieb abgenommen ist, kann die Versicherung eingedeckt werden bzw. beginnt der Versicherungsschutz.

    Ein zusätzlicher Baustein ist die sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung. Unter gewissen Vorgaben seitens des Versicherers, können hier die Ausfallkosten für die entgangene Einspeisungsvergütung bei einem etwaigen Schaden geltend gemacht werden. Die Entschädigung – je nach Versicherer durchaus unterschiedlich – liegt bei ca, EUR 2 je KWp je Tag.


    Zwingend vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung, sobald der Strom in ein öffentliches Netz eingespeist wird. Viele Versicherer bieten in ihrer Privathaftpflichtversicherung ( PHV ), aber auch bei Gewerbetreibende, in ihrer Betriebshaftpflichtversicherung ( BHV ) bereits kostenfrei die Mitdeckung einer Haftpflichtversicherung für die Photovoltaikanlage an, meistens jedoch begrenzt auf rund. 10 oder 12 KWp.

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